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LG München I, 03.07.2017 - 13 S 5014/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 25.02.2015 - 114 C 15494/14
- LG München I, 03.07.2017 - 13 S 5014/15
- BGH, 08.05.2018 - VI ZR 295/17
Wird zitiert von ... (4)
- LG Berlin, 16.08.2019 - 102a O 18/17 Dies stellt den entgangenen Gewinn dar (vgl. auch LG München I, Urteil vom 03. Juli 2017 - 13 S 5014/15 -, Tz. 47 - 48, zitiert nach juris).
- LG Berlin, 20.09.2019 - 102a O 18/17
Anspruch des Netzbetreibers auf Kompensation der durch den Versorgungsausfall …
Dies stellt den entgangenen Gewinn dar (vgl. auch LG München I, Urteil vom 03. Juli 2017 - 13 S 5014/15 -, Tz. 47 - 48, zitiert nach juris). - KG, 20.01.2021 - 26 U 132/17
Haftung des Schädigers eines Stromkabels für den Ersatz des entgangenen Gewinns …
Danach hätte das LG München I (Urteil vom 3. Juli 2017 - 13 S 5014/15 -), dessen Urteil der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde lag, die dort erfolgte Beweisaufnahme durch Zeugen und Sachverständige gar nicht durchführen müssen, weil bereits (widerleglich) davon auszugehen sei, dass der Netzbetreiber die ungekürzten bzw. durch Boni im Rahmen des Qualitätsmanagements erhöhten Erlösobergrenzen ausnutzen kann und will. - LG Landshut, 25.10.2017 - 15 S 2389/16
Stromkabelbeschädigung - Schadensersatzanspruch
Des Weiteren beruft sich die Klägerin auf ein Urteil des LG München, welches ihrer Rechtsansicht folgt (Az.: 13 S 5014/15, Anl. BKL 11) und gegen welches mittlerweile die Revision eingelegt worden ist.